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Flugentschädigung

Wurde Ihr Flug verspätet oder annulliert?

Nach EU-Recht muss die Airline bei langer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung bis zu 600 € Entschädigung zahlen.

Wie viel Entschädigung möglich ist

Der Betrag hängt von der Flugstrecke ab (EU-Verordnung 261/2004).

FlugstreckeEntschädigung
Bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
Über 3.500 km600 €

Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Welche Flüge sind abgedeckt?

Alle Flüge ab einem Flughafen in der EU sowie Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Etwa Baku–Europa mit einer EU-Airline oder Europa–Baku mit jeder Airline.

Wann wird nicht gezahlt?

Bei außergewöhnlichen Umständen außerhalb der Kontrolle der Airline – schlechtes Wetter, Streiks am Flughafen oder der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken – wird meist nicht gezahlt.

Frist für Ansprüche

Ansprüche sind mehrere Jahre nach dem Flug möglich – die Frist hängt vom Land ab. Bewahren Sie Ticket, Bordkarte und Verspätungsinfos auf.

Lassen Sie den Anspruch für sich durchsetzen

Diese Dienste übernehmen die Korrespondenz mit der Airline und notfalls das Gerichtsverfahren. Eine Provision fällt nur bei Erfolg an.