Wurde Ihr Flug verspätet oder annulliert?
Nach EU-Recht muss die Airline bei langer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung bis zu 600 € Entschädigung zahlen.
Wie viel Entschädigung möglich ist
Der Betrag hängt von der Flugstrecke ab (EU-Verordnung 261/2004).
| Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500–3.500 km | 400 € |
| Über 3.500 km | 600 € |
Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?
- Sie kamen mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel an.
- Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vorher annulliert.
- Sie wurden wegen Überbuchung nicht befördert.
Welche Flüge sind abgedeckt?
Alle Flüge ab einem Flughafen in der EU sowie Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Etwa Baku–Europa mit einer EU-Airline oder Europa–Baku mit jeder Airline.
Wann wird nicht gezahlt?
Bei außergewöhnlichen Umständen außerhalb der Kontrolle der Airline – schlechtes Wetter, Streiks am Flughafen oder der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken – wird meist nicht gezahlt.
Frist für Ansprüche
Ansprüche sind mehrere Jahre nach dem Flug möglich – die Frist hängt vom Land ab. Bewahren Sie Ticket, Bordkarte und Verspätungsinfos auf.
Lassen Sie den Anspruch für sich durchsetzen
Diese Dienste übernehmen die Korrespondenz mit der Airline und notfalls das Gerichtsverfahren. Eine Provision fällt nur bei Erfolg an.